Die
Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich im Rahmen des Verwaltungsrechts vor
allem mit dem Umweltrecht, indem sie ihre Mandantschaft in Verwaltungsverfahren
unterstützt, die den Zugang zu Umweltdokumenten und die Aufhebung von
Verwaltungsmaßnahmen betreffen, die nicht mit den Grundsätzen des Umweltrechts
in Einklang stehen.
Das Umweltrecht wird durch mehrere europäische Richtlinien geregelt, die im
Laufe der Jahre durch verschiedene Gesetze umgesetzt wurden.
Seit 2006 werden Umweltfragen in Italien einheitlich durch das Umweltgesetzbuch
geregelt, das nach der Umsetzung der aufeinanderfolgenden EU-Richtlinien zum
einheitlichen Schutz der Umwelt wie Luft, Wasser und Boden, zur
Abfallwirtschaft in Europa sowie zur Verhinderung des Klimawandels schrittweise
in seinen Regeln geändert wurde.