Die Anwaltskanzlei Teofilatto
berät ihre italienische und ausländische Mandantschaft in den
unterschiedlichsten gerichtlichen und außergerichtlichen, italienischen und
internationalen Angelegenheiten in Bezug auf das Zivilrecht, insbesondere in
den Bereichen Schuld- und Vertragsrecht, zivilrechtliche Haftung, Persönlichkeitsrechte,
Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Forderungseintreibung und
Zwangsvollstreckungen.
Im Allgemeinen wird die Beilegung von Streitigkeiten durch den Abschluss von
Vergleichen begünstigt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, wird der Streit
durch Anrufung der Zivilgerichtsbarkeit beigelegt.
SCHULD- UND VERTRAGSRECHT
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Verträgen und sorgt für deren Erstellung, betreut ihre Mandantschaft aber auch zu den Fragen vorvertragliche Haftung, vertragliche Nichterfüllung, Kauf/Verkauf und Gewährleistung, Miete, Leihe, Mandatsvertrag, geistige Dienstleistungen (insbesondere bei Notaren), Leasing, allgemeine Geschäftsbedingungen, Darlehen und Versicherung.
ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Fragen von Produkthaftung
seitens der Hersteller, Unfallrecht einschließlich Verkehrsunfallrecht,
Regressklagen gegen Versicherungsgesellschaften, Haftung bei sog. rechtlich
relevanten Sozialkontakten, Verleumdung sowie der Nebenklage in Strafverfahren.
PERSÖNLICHKEITSRECHTE, FAMILIEN- UND ERBRECHT
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Trennungen und Scheidungen,
Unterhaltssachen und Erbschaften, wobei, wenn möglich, nicht zuletzt zur
Gewährleistung des Wohlergehens der Kinder, eine gütliche Streitbeilegung
bevorzugt wird. Auch das Entstehen künftiger Streitigkeiten kann durch eine
gute Vereinbarung verhindert werden.
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich auch mit der schwierigen Phase der
Unterstützung älterer oder behinderter Menschen durch das Rechtsinstitut der
Sachwalterschaft oder – in den schwerwiegendsten Fällen – der Entmündigung und
der Vormundschaft.