ZIVILRECHT

Die Anwaltskanzlei Teofilatto berät ihre italienische und ausländische Mandantschaft in den unterschiedlichsten gerichtlichen und außergerichtlichen, italienischen und internationalen Angelegenheiten in Bezug auf das Zivilrecht, insbesondere in den Bereichen Schuld- und Vertragsrecht, zivilrechtliche Haftung, Persönlichkeitsrechte, Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckungen.
Im Allgemeinen wird die Beilegung von Streitigkeiten durch den Abschluss von Vergleichen begünstigt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, wird der Streit durch Anrufung der Zivilgerichtsbarkeit beigelegt.

SCHULD- UND VERTRAGSRECHT

Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Verträgen und sorgt für deren Erstellung, betreut ihre Mandantschaft aber auch zu den Fragen vorvertragliche Haftung, vertragliche Nichterfüllung, Kauf/Verkauf und Gewährleistung, Miete, Leihe, Mandatsvertrag, geistige Dienstleistungen (insbesondere bei Notaren), Leasing, allgemeine Geschäftsbedingungen, Darlehen und Versicherung.


ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Fragen von Produkthaftung seitens der Hersteller, Unfallrecht einschließlich Verkehrsunfallrecht, Regressklagen gegen Versicherungsgesellschaften, Haftung bei sog. rechtlich relevanten Sozialkontakten, Verleumdung sowie der Nebenklage in Strafverfahren.

PERSÖNLICHKEITSRECHTE, FAMILIEN- UND ERBRECHT
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit Trennungen und Scheidungen, Unterhaltssachen und Erbschaften, wobei, wenn möglich, nicht zuletzt zur Gewährleistung des Wohlergehens der Kinder, eine gütliche Streitbeilegung bevorzugt wird. Auch das Entstehen künftiger Streitigkeiten kann durch eine gute Vereinbarung verhindert werden.
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich auch mit der schwierigen Phase der Unterstützung älterer oder behinderter Menschen durch das Rechtsinstitut der Sachwalterschaft oder – in den schwerwiegendsten Fällen – der Entmündigung und der Vormundschaft.

IMMOBILIENRECHT
Die Anwaltskanzlei Teofilatto berät ihre Mandantschaft vor dem Immobilienerwerb, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, sowie natürlich auch nach dem Kauf, indem sie sie bei vertraglicher Nichterfüllung, Gewährleistung und der Teilung von Immobilien unterstützt.

FORDERUNGSEINTREIBUNG UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGEN
Die Anwaltskanzlei Teofilatto befasst sich mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseintreibung durch den Rückgriff auf Mahnbescheide und Zwangsvollstreckungen jeweils nach Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Sie unterstützt Schuldner durch das Einlegen von Widerspruch gegen Vollstreckungen und Vollstreckungsmaßnahmen.